1. Die DuetHotel AG, Haldenstrasse 1, Postfach, 6341 Baar, nachfolgend DuetHotel genannt, ist die Vertreiberin des freedreams Hotelschecks, nachfolgend Hotelscheck genannt, und der freedreams Jahreskarte, nachfolgend Jahreskarte genannt, in der Schweiz. Der Hotelscheck berechtigt zu Übernachtungen in den auf www.freedreams.ch, nachfolgend Internetseite benannt, aufgeführten Hotels zu den nachstehend genannten Bedingungen. Ebenfalls regeln die nachfolgenden Bedingungen die Nutzung der Jahreskarte.
2. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen DuetHotel und ihren Kunden einschliesslich der Vereinbarungen, die die Nutzung des jeweiligen Hotelschecks, der jeweiligen Jahreskarte oder der Internetseite betreffen oder durch die Benutzung derselben zustande gekommen ist.
3. Der Hotelscheck berechtigt zu maximal 3 aufeinanderfolgenden Übernachtungen für 2 Personen in einem Doppelzimmer in einem der auf der Internetseite aufgeführten Hotels. Speziell gekennzeichnet sind jene Hotels, welche auch Buchungen von Alleinreisenden annehmen. Allfällige moderate Zuschläge für Alleinreisende sind in den Mindestkonsumationspreisen bereits enthalten. Die Jahreskarte berechtigt den auf der Karte genannten Besitzer und eine weitere, beliebige Person in ihrem Gültigkeitszeitraum zu unlimitiert häufigen Übernachtungen à 3 aufeinanderfolgenden Nächten gemäss den Bedingungen des auch einzeln zu erwerbenden Hotelschecks und soweit nachfolgend geregelt. In einigen speziell dafür gekennzeichneten Hotels profitiert der Jahreskartenbesitzer anstelle der kostenlosen Übernachtungen von einem äusserst vorteilhaften Zimmer-Frühstücks-Preis ohne Abendessen.
4. Der Benutzer des Hotelschecks und der Jahreskarte ist nebst dem Erwerb des Schecks bzw. der Jahreskarte verpflichtet, dem Hotel den Mindestpreis für Frühstück und Abendessen pro Person und Tag, wie bei der Buchung vereinbart, zu bezahlen. In speziell dafür gekennzeichneten Hotels profitiert der Jahreskartenbesitzer anstelle der kostenlosen Übernachtungen von einem vorteilhaften Zimmer-Frühstücks-Preis ohne Abendessen. Auch bei teilweiser bzw. Nichtinanspruchnahme von Frühstück und / oder Abendessen ist der Benutzer verpflichtet, den Mindestkonsumationspreis zu zahlen. Ausgaben für Getränke, Zigaretten, Zusatzleistungen des Hotels, Kurtaxen usw. sind nicht in dem vom Benutzer im Hotel zu entrichtenden Mindestkonsumationspreis für Frühstück und Abendessen enthalten (falls nicht anders angegeben). Der genannte Mindestkonsumationspreis wird pro Person und Tag berechnet.
5. Eine Buchung ist vom Benutzer direkt beim jeweiligen Hotel selbst vorzunehmen. Der Beherbergungsvertrag entsteht somit zwischen dem Benutzer und dem Hotel. Mit der Bestellung eines Hotelschecks oder einer Jahreskarte erklärt der Besteller verbindlich, den bestellten Hotelscheck, die bestellte Jahreskarte erwerben zu wollen. DuetHotel ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Kaufangebot innerhalb von 3 Tagen nach Eingang bei DuetHotel anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (bei Internetbestellungen elektronisch) oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgen.
6. Bei offline Buchungen ist der Benutzer verpflichtet, das Hotel darauf hinzuweisen, dass er mit einem Hotelscheck bzw. einer Jahreskarte das Zimmer buchen möchte, da ansonsten der Benutzer kein Recht auf ein Zimmer zu den mit DuetHotel vereinbarten Konditionen hat.
7. Alle Buchungen sind abhängig von der Anzahl der dem Hotel zur Verfügung stehenden Zimmer.
8. Bei Offline-Buchungen ist zur Bestätigung der Buchung die graue Kopie des Hotelschecks vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Hotel zu senden.
9. Die Offline-Hotelreservation zu freedreams Konditionen mit einem Hotelscheck in Papierform ist nur dann gültig, wenn der Benutzer nach seiner telefonischen Hotelbuchung und spätestens an seinem Anreisetag (Poststempel) die gelbe Scheckkopie an die DuetHotel AG vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt. Damit erklärt sich der Benutzer einverstanden, über weitere freedreams Angebote informiert zu werden (schriftlich oder telefonisch).
10. Bei Offline-Reservationen mit der Jahreskarte ist zur Bestätigung der Buchung die graue Kopie des Reservationsformulars vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Hotel zu senden
11. Die Offline-Hotelreservation mit der Jahreskarte zu freedreams Konditionen ist nur dann gültig, wenn der Benutzer nach seiner telefonischen Hotelbuchung und spätestens an seinem Anreisetag (Poststempel) die gelbe Kopie des Reservationsformulars an die DuetHotel AG vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt.
12. Die Online-Hotelreservation mit der Jahreskarte oder dem Hotelscheck zu freedreams Konditionen ist nur dann gültig, wenn der Benutzer nach seiner Online-Reservation auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Buchungsbestätigung mit seiner persönlichen Reservationsnummer erhalten hat. Damit erklärt sich der Benutzer gleichzeitig auch einverstanden, über weitere freedreams Angebote informiert zu werden (schriftlich oder telefonisch).
13. Bei Offline-Buchungen hat der Benutzer beim Check-in dem Hotel das Original des Hotelschecks auszuhändigen bzw. die Jahreskarte zusammen mit einem persönlichen Personalausweis zur Überprüfung der Legitimation vorzuzeigen.
14. Die Angaben über Preise, Konditionen, Hotelbeschreibungen usw. auf der Internetseite stützen sich auf die Angaben der Hotels. DuetHotel haftet nicht für Inhalt und Richtigkeit der Angaben.
15. Die Hotelrechnung für die Mahlzeiten und evtl. Zusatzleistungen sind bei der Abreise direkt an das Hotel zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass das Hotel eine Anzahlung bei Buchung oder Ankunft fordern kann.
16. DuetHotel haftet nicht für falsche Angaben. Zwischenzeitliche Veränderungen im Angebot der Hotels und der Bedingungen, unter denen Hotels ihre Zimmer anbieten, sind möglich.
17. DuetHotel gewährleistet mit dem Verkauf eines Hotelschecks oder einer Jahreskarte keine Buchung bei den auf der Internetseite genannten Hotels. Die Verfügbarkeit richtet sich nach den Kapazitäten in den Hotels.
18. Da ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande kommt, haftet DuetHotel nicht für mangelhafte, nicht erbrachte und nicht fristgerechte Leistungen des Hotels. Etwaige Gewährleistungsrechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz kann der Gast nur gegenüber dem Hotel geltend machen.
19. Darüber hinaus haftet DuetHotel lediglich bis zur Höhe des Verkaufspreises des eingesetzten Hotelschecks oder der eingesetzten Jahreskarte.
20. Hat der Benutzer bei einem Vertragshotel gebucht, muss er der Buchung nachkommen. Sollte er die Buchung stornieren oder nicht für die komplette Zeit in Anspruch nehmen, weisen wir darauf hin, dass das Hotel das Recht hat, bis zu 100 % des vereinbarten Mindestverzehrpreises für die jeweils ausgefallenen Tage dem Benutzer in Rechnung zu stellen.
21. Der Hotelscheck behält bis zu dem auf dem Scheckgenannten Datum seine Gültigkeit. Der digitale Hotelscheck in Papierform kann jederzeit kostenlos gegen einen digitalen umgetauscht werden. Wenn anstelle des kostenlosen Umtausches die Verlängerung in Papierform gewünscht wird, ist dies gegen Bezahlung eines Unkostenbeitrages von CHF 25.- ebenfalls möglich.
22. Der Hotelscheck kann nur einmal benutzt und nicht gegen Barzahlung eingetauscht werden. Bei Verlust des Hotelschecks bzw. der Jahreskarte übernimmt DuetHotel keine Haftung.
23. In der Regel akzeptieren die Hotels mehr als einen Hotelscheck pro Aufenthalt.
24. Die Jahresgebühr der Jahreskarte wird jährlich erhoben und ist mit Einzahlungsschein oder Kreditkarte zu bezahlen. Über Änderungen der Adresse oder sonstiger, für die Geschäftsverbindung wesentlicher Angaben, ist der DuetHotel AG unverzüglich schriftlich Meldung zu erstatten.
25. Die Jahreskarte berechtigt mindestens 1 Jahr lang (genauer Gültigkeitszeitraum auf Jahreskarte und im Kundenkonto) zu unlimitiert häufigen Übernachtungen à 2 bis 14 aufeinanderfolgenden Nächten und verlängert sich um jeweils mindestens ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn der Karteninhaber von der DuetHotel AG per E-Mail oder per Post eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten hat. Diese ist vom Karteninhaber bis zum Ablaufdatum seiner gekündigten Jahreskarte als Beweismittel aufzubewahren. Das Anrecht auf das Treuegeschenk bei einer Verlängerung der Jahreskarte gilt nur mittels postalischer Rücksendung des Original-Treuegeschenk-Flyers. Das Geschenk wird nach Zahlung der Rechnung für die Jahreskarte zugestellt.
26. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl der Jahreskarte informiert der Karteninhaber unverzüglich DuetHotel. Auf Wunsch wird dem Karteninhaber gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt. Die Karten bleiben Eigentum von DuetHotel. DuetHotel behält sich vor, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Nach Ende des Vertragsverhältnisses (beispielsweise nach wirksamer Kündigung durch DuetHotel oder dem Inhaber der Jahreskarte) darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Bei Beendigung durch berechtigte Kündigung seitens DuetHotel ist die Jahreskarte unverzüglich und unaufgefordert zurückzusenden. Ein Zurückhaltungsrecht an der Karte ist ausgeschlossen. Ist die Kündigung nicht in der Person des Karteninhabers begründet, wird die anteilige Jahresgebühr erstattet. DuetHotel ist berechtigt, den Kooperationspartnern in Sperrlisten bekannt zu geben, welche Kartennummern als vermisst gemeldet sind. Dies gilt auch für die Nummer einer Karte, die durch berechtigte Kündigung durch DuetHotel ungültig geworden ist. Für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben einer Kartennummer in der Sperrliste entstehen, haftet DuetHotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. DuetHotel tritt ausschliesslich als Vermittler zwischen dem Karteninhaber und den Kooperationspartnern auf. Sollte ein Kooperationsunternehmen eine gültige Jahreskarte nicht akzeptieren und der Karteninhaber Schaden nehmen, haftet DuetHotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung von DuetHotel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich gegenüber den Partnern zu erklären.
27. Werden Aufträge an das Inkassobüro weitergeleitet, entfällt der Anspruch auf die Zustellung allfälliger Geschenke, wie z.B. Geschenkkarten von Migros oder Coop, Vignetten usw.
28. DuetHotel behält sich vor, im Falle eines Rechtsstreites elektronische Beweismittel zu nutzen.
29. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DuetHotel.
30. Widerrufsbelehrung: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen, in schriftlicher Form und durch Rücksendung der Ware widerrufen. Bei wiederkehrenden Leistungen wie bei Verlängerung einer Jahreskarte gilt das Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen nach der Erstbestellung. DuetHotel erstattet die Zahlung, sobald DuetHotel die Ware zurückerhalten hat. Die Rücksendekosten trägt der Kunde. DuetHotel behält sich vor, Ersatz für mögliche Beschädigungen oder übermässige Abnutzung vom zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Leistung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: DuetHotel AG, Haldenstrasse 1, Postfach, 6341 Baar Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.Bsp. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er DuetHotel insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung- wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Sachen, die speziell für den Kunden nach seinen Vorgaben hergestellt worden sind.
31. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, Zug. Es gilt Schweizer Recht.
32. Ansprüche gegenüber DuetHotel verjähren in einem Jahr ab Ende der Vermittlertätigkeit.
33. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, sollen die AGB im Übrigen Bestand haben.
34. DuetHotel ist berechtigt, die AGB in zumutbarer Weise zu verändern. Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Benachrichtigungen bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erhoben wird.